Baumfällung

 

Wir tragen Bäume stückweise per Hubarbeitsbühne (Lkw oder selbstfahrend), per Seilklettertechnik und manchmal auch per Kran ab. Jede Technologie hat Vor- und Nachteile.

Eine Vor-Ort-Besichtigung ist immer notwendig.

 

Um Brutvögel nicht zu stören, darf nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gefällt werden.

Um Fällungen außerhalb dieses Zeitraums auszuführen zu können, ist dann eine artenschutzrechtliche Genehmigung notwendig, die beim Umweltamt des Landkreises zu beantragen ist.

 

Bäume sind in M-V geschützt, jedoch nicht alle.

Bäume können darüber hinaus auch über eine örtliche Gehölzschutzsatzung geschützt sein.

 

Klären Sie bitte den Schutzstatus bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, messen Sie dazu vorher den Stammumfang in 1,30 m Höhe.

 

Saison: Oktober-Februar

Referenzen




Lutz Ludwig  |  Dipl.-Ing. Landespflege (FH)  |  Walkmüllerweg 1a  |  17094 Burg Stargard  |  Telefon: 039603 27991  |  Datenschutz AGB  |  Impressum

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